Ausbildung zum Konferenzdolmetscher
Siehe Verwertungsrechte
Ausbildung zum KonferenzdolmetscherDer Beruf des Konferenzdolmetschers ist in vielerlei Hinsicht höchst anspruchsvoll, und dies gilt gleichermaßen für die Ausbildung für diesen Beruf, die in der Regel als Universtitäts-/ Fachhochschulstudium absolviert wird.
Beratender DolmetscherBeratende Dolmetscher stehen ihren Auftraggebern in Fragen der Konferenz- und Veranstaltungsorganisation unterstützend zur Seite und nehmen ihnen dadurch einen umfangreichen Teilbereich der Organisationsarbeit ab. Diese Art von Dienstleistung umfasst einerseits Beratungsdienste (Consulting) zu vielfältigsten Facetten einer Veranstaltung wie Organisation, Konferenz-/Dolmetschtechnik, Ablauf usw. und andererseits die Zusammenstellung ganzer Dolmetscher-Teams. Hierbei stehen beratende Dolmetscher dann im Vorfeld, ggf. während der Konferenz (als "Team-Chef" bzw. "Chef d'Equipe") und auch danach als Bindeglied zwischen Auftraggeber und Dolmetschern zur Verfügung. Für die Beratung und die Organisation des Dolmetscher-Teams fällt ein gesondertes Honorar an.
Berufs- und EhrenordnungIn Berufsverbänden für Konferenzdolmetscher werden ethische Prinzipien der Berufsausübung groß geschrieben. Professionelle Konferenzdolmetscher, die sich allgemeinen Grundsätzen wie Verschwiegenheit/Vertraulichkeit, Professionalität und Qualität verpflichtet fühlen, arbeiten auf der Grundlage einer Berufs- und Ehrenordnung (Satzung).
ChuchotageSiehe: Flüsterdolmetschen
Dolmetscher-TeamSämtliche im Rahmen einer Veranstaltung eingesetzten Dolmetscher (Simultandolmetscher, Konsekutivdolmetscher, ...). Siehe auch: Beratender Dolmetscher.
DolmetschkabineSchallisolierte Kabine, die beim Simultandolmetschen zum Einsatz kommt. Dolmetscherkabinen sind der Arbeitsplatz für Simultandolmetscher und müssen – gemäß den Normen ISO 4043, ISO 2603, CEI 914 und DIN 56924 – bestimmten Anforderungen in punkto schalldämmender Ausführung, ausreichender Belüftung, technischer Ausstattung, Beleuchtung, direkter Sicht auf Redner und Geschehen usw. genügen. Siehe auch: Konferenz-/Dolmetschtechnik
FlüsterdolmetschenBeim Flüsterdolmetschen handelt es sich um eine Sonderform des Simultandolmetschens, die sich nur für ganz besondere Fälle eignet. Hierbei steht/sitzt der Dolmetscher hinter (oder neben) der Person, für die gedolmetscht wird, und flüstert dieser die Verdolmetschung eines Redebeitrags direkt ins Ohr. Wie beim Simultandolmetschen wird mit 2 Konferenzdolmetschern gearbeitet – und das (aufgrund akustischer Zwänge und im Interesse der anderen Teilnehmer) für eine oder höchstens zwei Personen.
HonorarDas Honorar für einen Dolmetscher wird in der Regel als Tageshonorar in Rechnung gestellt. Abgesehen von der reinen Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung umfasst es ebenfalls die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, Terminologierecherche im Vorfeld, Nachbereitung, Terminologiepflege nach dem Einsatz usw. Anmerkung: Ausfallhonorar Bei Stornierung eines Termins durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrags zwischen Dolmetscher und Auftraggeber hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten (gebuchte Flüge zum Beispiel). Kann der Dolmetscher für den stornierten Termin einen anderen Auftrag annehmen, so wird er die hierfür gezahlte Vergütung vom Ausfallhonorar in Abzug bringen. Konferenzdolmetscher Qualifizierte und professionelle Dolmetscher, die sämtliche Dolmetschtechniken (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Flüsterdolmetschen/Chuchotage)sicher beherrschen und Auftraggebern bei der Organisation einer zu verdolmetschenden Veranstaltung als beratende Dolmetscher zur Seite stehen. Siehe auch: Qualität & Qualifikation Für Veranstalter: Hinweise für den Einsatz von Konferenzdolmetschern (PDF ganz unten)
Konferenz-/ DolmetschtechnikIm engeren Sinne die Gesamtheit der technischen Ausstattung, die im Rahmen einer zu verdolmetschenden Veranstaltung erforderlich ist: schallisolierte Dolmetschkabine/-n, Dolmetschpulte, Mikrofone, Sender, Empfänger, Kopfhörer, Verkabelung usw. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch die Beschallungstechnik und alle sonstigen Anlagen, die im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt werden (Video-Streaming, Beamer, Tageslichtprojektoren usw.) sowie der/die Techniker, die für Installation und Betreuung der Anlagen erforderlich ist/sind. Konferenzdolmetscher des VKD haben Zugang zu einer Liste geprüfter Normsimultantechnikfirmen, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird, und können den Auftraggebern damit die Einholung qualifizierter Angebote wesentlich erleichtern.
KostenIn Abhängigkeit von Art und Dauer eines Dolmetscheinsatzes sind folgende Kostenpunkte zu veranschlagen: Dolmetscherhonorar, Reisekosten, Konferenz-/Dolmetsch- technik, Unterkunft/Verpflegung, Tagegelder, Reisetaghonorar, Beratungs-/Organisationshonorar für den beratenden Dolmetscher, Vergütung für Verwertungsrechte.
KonsekutivdolmetschenBeim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung längerer Redeabschnitte (bis 20 Minuten) zeitversetzt anhand von Notizen (mit einer speziellen Notizentechnik) nach dem Vortrag des Originaltextes. Einsatzgebiete: Tisch- und Begrüßungsreden, Vorträge, schwierige bilaterale Verhandlungen, feierliche Anlässe (Festreden) usw. Die Zahl der erforderlichen Dolmetscher ist vom Schwierigkeitsgrad und der Einsatzdauer abhängig. Zu beachten ist, dass durch die nachträgliche Verdolmetschung – im Vergleich zum Simultandolmetschen – etwa die doppelte Zeit einzuplanen ist.
NotizentechnikSpezielle Notationstechnik, die beim Konsekutivdolmetschen eingesetzt wird, um den vorgetragenen Text in möglichst komprimierter Form schlüssig festzuhalten, um eine qualitativ hochwertige Verdolmetschung zu gewährleisten. Zum Thema Notationstechnik bestehen verschiedene Ansätze und Methoden, deren Einsatz jeweils auch vom einzelnen Dolmetscher abhängt.
Personenführungsanlage auch: PFA, Flüsterkoffer, BiduleDiese Anlagen sind – wie der Name schon sagt – speziell für Führungssituationen (Stadtführungen, Werksführungen) konzipiert, bei denen eine größere Gruppe bei Veranstaltungen mit zahlreichen Ortswechseln geführt bzw. bedolmetscht werden soll. Sie sind nicht als Ersatz für Simultananlagen geeignet.
PreisSiehe: Kosten
ProfessionalitätSouveräne Ausübung einer Tätigkeit bzw. Beherrschung eines Arbeitsgebiets (Zitat: Duden Fremdwörterbuch, 2000).
Qualität & QualifikationQualität ist kein Produkt des Zufalls! Der Erfolg internationaler Veranstaltungen hängt entscheidend von der Qualität der Dolmetschleistungen ab, wobei Qualität sich durch sorgfältige und umsichtige Planung und die Mitwirkung von qualifizierten Fachkräften erreichen lässt. Die Berufsbezeichnungen „Konferenzdolmetscher“, „Dolmetscher“, „Simultandolmetscher“, „Verhandlungsdolmetscher“ usw. sind nicht geschützt, weshalb sich neben qualifizierten und professionellen Konferenzdolmetschern auch zahlreiche unqualifizierte Dolmetscher auf diesem Markt tummeln. Aus diesem Grund ist bei der Verpflichtung von Konferenzdolmetschern große Sorgfalt angezeigt. Einschlägige Berufsverbände wie der Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V. (VKD) oder auch der internationale Dolmetscherverband AIIC bieten – durch ihre anspruchsvollen Aufnahmekriterien und die Verpflichtung der Mitglieder auf einen Berufs- und Ehrenkodex – eine grundlegende Gewähr für die Professionalität ihrer Mitglieder.
ReisekostenDie Kosten für An- und Abreise von Dolmetschern trägt in der Regel der Auftraggeber.
ReisetaghonorarAufwandsentschädigung für einen anfallenden An-/Abreisetag.
SimultandolmetschenBeim Simultandolmetschen werden Redebeiträge „fast in Echtzeit“ übertragen. Diese Dolmetschart erfordert höchste Aufmerksamkeit und Konzentration, weshalb immer mindestens 2 Simultandolmetscher (bei erschwerten Einsätzen auch 3 Simultandolmetscher oder mehr) pro Sprachrichtung zusammen in einer schallisolierten Dolmetschkabine arbeiten, um sich gegenseitig unterstützen und regelmäßig abwechseln zu können. Einsatzgebiete: größere mehrsprachige Veranstaltungen und Konferenzen sowie Tagungen und Verhandlungen, bei denen die durch das Konsekutivdolmetschen entstehende Zeitverzögerung vermieden werden soll. An technischer Ausrüstung ist hierfür – je nach konkreter Situation – erforderlich: Beschallungstechnik, Konferenz-/ Dolmetschtechnik usw.
Spesensiehe Tagegeld
Stumme KabinenStumme Kabinen sind Kabinen in einer echten Konferenzsituation, die jedoch keinen Ausgangston haben. Diese bieten wir für unsere Mitglieder an: In jedem Beruf ist heute Weiterbildung und Weiterqualifiezierung ein MUSS. Für KonferenzdolmetscherInnen ist es eine Überlebensfrage. Mit dem Angebot der stummen Kabine pflegen wir die Nachwuchsförderung und bieten den schon aktiven DolmetscherInnen eine Möglichkeit der Kompetenzerweiterung: KDAs können in der stummen Kabine in einer echten Situation üben und auch den Kontakt zu den KollegInnen pflegen. KDs können eine zusätzliche Sprachkombination in der stummen Kabinen "ausprobieren" und somit ihre Fähigkeiten erweitern.
TagegeldMüssen Dolmetscher sich für einen Einsatz von ihrem Berufswohnsitz entfernen, entstehen ihnen aufgrund der Abwesenheit zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber in Form eines so genannten Tagegelds in Rechnung gestellt werden.
Unterkunft und VerpflegungDie Kosten für Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft im Rahmen des Einsatzes trägt der Auftraggeber. Hierbei können Unterbringung und Verpflegung direkt bzw. gegen Belege übernommen oder auch pauschal (siehe Tagegeld) abgegolten werden.
VeranstaltungstechnikOberbegriff für Beschallungstechnik, Konferenz-/Dolmetsch- technik usw.
VertraulichkeitKonferenzdolmetscher im Verband der Konferenzdolmetscher im BDÜ e.V. sind aufgrund ihrer Berufs- und Ehrenordnung zur vertraulichen Behandlung von Geschäfts- und Kundeninformationen verpflichtet.
VerwertungsrechteBei einer Dolmetschleistung gilt das gesprochene Wort, d.h. ihr Produkt ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ist eine Funk-/Fernseh-/Internet-Übertragung oder auch eine nachträgliche Abspielmöglichkeit geplant, so ist zu beachten, dass die Aufzeichnung und Wiederverwendung der Dolmetschleistung generell möglich ist, jedoch auf jeden Fall im Vorfeld mit den Dolmetschern zu vereinbaren ist und einer gesonderten Honorarleistung bedarf.
VideokonferenzenAusführliche Informationen hierzu enthält der von mehreren Berufsverbänden für Konferenzdolmetscher anerkannte „Kodex für den Einsatz neuer Technologien auf dem Gebiet des Konferenzdolmetschens“. Professionelle Konferenzdolmetscher werden Auftraggeber mit Hilfe dieses „Video-Kodexes“ gerne kompetent zu diesem komplexen Thema beraten.
* Quelle: Verband der Konferenzdolmetscher im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.